Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrags ist die osteopathische Behandlung des Patienten.
Honorar und Abrechnung
Für meine Leistungen stelle ich ein Honorar in Rechnung, das sich an die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) orientiert, jedoch nicht an diese gebunden ist. Die GebüH stellt somit keine Gebührenfestlegung dar; Heilpraktiker sind grundsätzlich unabhängig in der Gestaltung ihrer Honorarstruktur.
Als Honorar für eine osteopathische Heilbehandlung wird für die Behandlungsdauer von ca. 50-60 min der Betrag von ca. EUR 90,00 – 110,00 vereinbart. Der exakte Preis sowie die Dauer der Behandlung richten sich nach dem individuellen Behandlungsverlauf. Als Behandlung zählt auch das Anamnesegepräch mit dem/der Patient/-in.
Das Honorar ist zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum. Im Falle des Verzugs ist die/der Patient/-in zur Zahlung einer Mahngebühr in Form einer Vertragsstrafe von EUR 5,00 EUR verpflichtet. Sollte eine weitere Erinnerung erforderlich sein, fällt eine zusätzliche Vertragsstrafe von weiteren EUR 10,00 an.
Ich empfehle Ihnen vor Behandlungsbeginn die jeweilige Erstattung mit Ihrer Krankenkasse zu klären.
Terminvereinbarung und Absagen
Die Praxis wird nach dem Bestellsystem geführt. Die vereinbarte Zeit ist ausschließlich für Sie reserviert. Deshalb bitte ich Sie, falls erforderlich, den Termin spätestens 24 Stunden vorher abzusagen. Der Behandlungsvertrag besteht zwischen Ihnen und Johanna Ruge Osteopathie unabhängig von Ihren Versicherungsverhältnissen und verpflichtet Sie zum Ausgleich der Honorarabrechnung unabhängig davon, ob gegenüber Dritten/der Krankenversicherung ein Erstattungsanspruch besteht.
Persönliche Erklärung des Patienten
Sie sind mit der Privatabrechnung einverstanden.
Die Liquidation erfolgt unabhängig von einer möglichen Erstattung.
Sie sind darüber informiert, dass unentschuldigt nicht wahrgenommene oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine privat in Rechnung gestellt werden.
Sie sind damit einverstanden, Ihre Rechnung über Ihre Emailadresse zu erhalten.